Darum geht es hier nicht, ich versuche es noch ein letztes Mal
Hi M.
Du schreibst:
"Hannes du hast Recht. Was er meinte war schlicht und einfach, sagte nicht wer vor 2 Jahren schon wer, Leute lasst die Finger von dem Dreck denn neben Verunreinigungen und Co
wird euch das Spike früher und später strecken. So in etwa sagte er es und führte es natürlich 1000mal besser aus und behielt recht damit. Es bedarf keiner MDR Umschau und keiner MD Labortante zu wissen das diese "Impfung" Dreck war und ist. Einfacher gesunder Menschenverstand hat da ausgereicht und reicht heute immer noch."
Jau. Sehr cool. Du hast ja auch Recht, und ich auch, also: Alles gut.
Eben nicht alles gut!
Ja, die ARD sagt selbst, es wäre im April 2023 bereits von amerikanischen Wissenschaftlern festgestellt worden, dass wohl Dreck gefunden wurde in einer Probe, das war vor rund einem halben Jahr schon, ja, vor einem Jahr auch schon schrieb ich, vor zwei Jahren auch schon? Stimmt ja alles. Und ist die Pflicht-Impferei der Soldaten gestoppt?
Hier nur ein Aspekt, von mir herausgegriffen, den ich nochmal zur Verdeutlichung mit Gesetzestexten untersetzen will, mit nur der nackigen Rechtslage verdeutlicht, ohne Moral und theologische Aspekte anzusprechen: Pflichten eines Beamten sind das Thema. Und das geht sie was an, Jene von Scholz über Lauterbach, RKI die ganze Beamtenhierarchie geht das was an, aber so was von!
Mein Link zeigte als Video auch diesen einzelnen Aspekt wie vor: Die Beamten hätten längst wirksam werden müssen, jeder einzelne von sich aus schon bei bloßem Verdacht! Ich schrieb hier im gF mal vor Jahren dazu, dass der Staat sehr wohl das Recht und die Möglichkeiten hat, Importe auf Gefahren zu prüfen und ggf. auch zu stoppen. Es ging damals schon um genau diese verdächtige Plürre, im Zusammenhang mit Israel und deren Vertrag mit Pfizer, wie viele Jahre ist das nun her? Ich schrieb damals, dass im Gegensatz zur BRD die in Israel mit ihrem Judenstaat souverän wären, solches zu tun. Da kam auch schon so schnodriges als Kommentar, dass dies ja alles nicht das Problem wäre, sinngemäß: Nur unsere Beamten wären zu faul oder so, ich solle wieder runterkommen ...
Alles kalter Kafffe heute!
Dr. Kirchner, als Kritiker der Impfpolitik von der ARD den Zuschauern benannt (Schwurbler, wir erinnern uns), der sich darüber hinaus mit im Video sogenannten zweifelhaften Personen umgäbe ("war bei dem umstrittenen Corona-Kritiker Paul Brandenburg zu Gast"), guck mal, was der sagt bei Zeitpunkt 02'21" ab Video-Start:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-781834.html
Das dann folgende vom Bundestag (der Tatort-Konsument freut sich, dass unser Bundestag sich schon pflichtgemäß damit beschätigt, also alles in Ordnung im Lande - die Parlamentarier sind da dran? Aber auf wessen Veranlassung - AfD nämlich - das erfährt er nicht von der ARD) zeigt selbstverständlich, dass das Problem lange bekannt ist. Aber eben nicht bekannt gemacht, durch beispielsweise die ARD. Bis jetzt. Und das ist neu.
Also, zu dem Aspekt Handlungspflicht unserer Beamten bei Volkswohlgefährdung ein paar Textschnipsel, damit abschließend deutlich wird, was ich meine:
"§ 5
Verbot bedenklicher Arzneimittel
(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen."
Quelle: Arzneimittelgesetz Zweiter Abschnitt - Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5 - 12)
"(1) 1Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. 2Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen."
Quelle Bundesbeamtengesetz (BBG) Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte
§ 60 Grundpflichten
"(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert."
Wie vor §61
"Nicht nur Beamte sind Träger einer Amtspflicht; Beamter ist haftungsrechtlich jeder, dem die Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut ist.[1] "
Quelle BGHZ 2, 350 (354).
Ich wünsche uns noch einen angenehmen Abend
H.