Ich bin auch kein Jurist, ...
... aber würde mir über die heranzuziehdenden Paragraphen keinen Kopf zerbrechen. Das ist Aufgabe der Polizei, wenn Du die Anzeige aufgibst.
Neben dem Diebstahl könnte auch eine Unterschlagung mit hereinspielen. Die Sachbeschädigung - an der Verpackung eine Bagatelle - käme erst in Betracht, wenn der Inhalt beschädigt wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_(Deutschland)
(nächste Stufe, mit Nötigung, wäre der Raub ...)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung
Was Du erlebt hast, kommt sehr häufig vor (hier Beispiel von Februar 2023)
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/paket-zusteller-die...
Du solltest die Sache aber mit dem Post- bzw. Transportunternehmen absprechen, ggfs. auch mit deren Versicherung. Denn sie sind eigentlich die primär 'Zuständigen'. Wenn das beschädigte Gut Dir komplett ersetzt wurde, gehört das gestohlene Gut theoretisch der Versicherungsgesellschaft. Aber auch das erklärt Dir ggfs. die Polizei bei der Anzeige. Weitere Frage, die mir kommt: was muss jemand beachten, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, aber hier eine Anzeige stellen will.
Das Leben wird erst dann interessant, wenn man ins Detail gehen muss.
Wünsche Dir viel Erfolg, und habe immer warme Füße und einen kühlen Kopf!
Grüße, Weiner