Internationale Verträge

aliter, Freitag, 22.09.2023, 14:54 (vor 392 Tagen) @ aliter3024 Views
bearbeitet von aliter, Freitag, 22.09.2023, 14:58

gerne lasse ich mich von "Völkerrechtlern" belehren, aber irgendwie fallen mir als juristischem Laien Merkwürdigkeiten auf. Zum einen og. Vertrag mit der einseitigen nachgeschobenen Erklärung, dann der Bezug auf den Rückzug der SU aus Mitteleuropa, wo laut Genscher mündlich (!) den Vertretern der SU zugesagt wurde, dass die Nato nicht nachrücken würde, was aber wohl nicht explizit im Vertrag steht. Wo doch jeder 18jährige, der seine 1. Wohnung mietet, weiss, alles Wichtige muss im Vertrag stehen, vollmundige Maklerversprechen sind das entstandene C02 nicht wert. Ähnliches vermute ich spielte sich möglicherweise bei dem Vertrag zwischen Europa und Russland bezüglich der Ukraine ab, wo Merkel nachträglich eine interessante Interpretation nachlieferte. Warum, so frage ich mich standen bei solchen Absichten und Vereinbarungen nicht Fristen und Sanktionen (bei Verstoss gegen die Vereinbarungen) darin. Überhaupt, wenn nachträglich ein"Geist des Vertrages" behauptet wird, warum wird dieser nicht in Buchstaben dortselbst abgebildet. Das alles wurde wohl von den hochkarätigen Politikeren beraten von Hyperjuristen verursacht. Mich würde im Vergleich dazu mal die Vertragsgestaltung Bismarks interessieren, erinnere mich an "Gedanken und Erinnerungen" vor langer Zeit gelesen.


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