Wohnungsämter in der DDR

Hans, Samstag, 16.09.2023, 13:29 (vor 541 Tagen) @ Mirko22493 Views

Hallo Mirko2,
allein das zuständige Wohnungsamt war befugt, Wohnungen in privaten Mietshäusern zuzuweisen. Der Eigentümer hatte dann mit den Bürgern einen Mietvertrag abzuschließen, die eine solche staatliche Zuweisung vorzeigen konnten.
Grüße


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