OT Waffenlieferungen

D-Marker, Sonntag, 10.09.2023, 11:19 (vor 364 Tagen) @ BerndBorchert1366 Views

Hänge ich mal hier an.

Da ich öfter nach Polen fahre, ist die Verlockung da, dort "Polen-Böller" zu kaufen.
Die sind aber in D. nicht zugelassen.
Und ich werde da kein Deut von Recht und Gesetz abweichen.
Nun hat ein Bekannter mich auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:

"Wenn Du einen Bootsführerschein bestanden hast, musst Du mit Signalraketen umgehen können und Du hast dann die Berechtigung, Sprengstoff in gewissen Mengen bei Dir zu führen."

Kennt sich jemand damit aus?
Und inwiefern trifft diese Aussage zu?
Fallen "Polen-Böller" unter diese Bestimmung?


LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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