„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“

D-Marker, Sonntag, 10.09.2023, 09:48 (vor 389 Tagen) @ ebbes1606 Views
bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 10.09.2023, 10:11

Sagte einmal Augustinus von Hippo.
Papst Benedict hat ihn im Bundestag zitiert.


"Außer ich bin selbst betroffen …"

Na ja, vlt. betrifft Dich ja Folgendes:

Ich gehöre zu den „bösen Buben“, welche ihr Land zurück haben wollen.

Deshalb möchte ich zu den Deutschen gehören, welche etwas gleicher sind…

Ja, es gibt die etwas gleicheren Deutschen. Das sind die Deutschen nach Artikel 116 Grundgesetz.
Die findest Du in zahlreichen Gesetzestexten.

Richter:

https://dejure.org/gesetze/DRiG/9.html

Und darauf aufbauend (Ja, auch Rechtsanwälte brauchen einen Staatsangehörigkeitsnachweis.)

https://dejure.org/gesetze/BRAO/4.html


§ 4
Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer

1.
die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat...

Aber auch wer Sprengmeister werden will, sollte Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG sein.

"Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.
(4) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller
1.
nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder …"


In manchen Fällen müssen oder wollen die Kinder studieren.

Da kann es interessant werden:


§ 35
Die Zulassung eines Studienbewerbers, der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, darf nicht davon abhängig gemacht werden, in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehörigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation für das Hochschulstudium erworben hat.

Und wer Beamter werden will, kommt auch nicht um den Staatsangehörigkeitsausweis herum.

§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1.Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist ...


Aber ist ja Geheimsache.


Man möchte ja nicht unbedingt ein staatenloser Personalauweisinhaber sein.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nati...

Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.


Und jetzt stelle Dir vor, das „Wahlgesetz“ würde beinhalten:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.

Das heißt, wer wählen will, muss seine deutsche Ahnenschaft nachweisen...

Mit einer kleinen Änderung des zig Mal geänderten Grundgesetzes wären viele Probleme gelöst.


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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