Erklärung zur Bitte

D-Marker, Samstag, 09.09.2023, 09:30 (vor 444 Tagen) @ D-Marker1741 Views

Seit über einem Jahr denke ich darüber nach, warum z.B. bei Anfragen an Behörden, Bundestag oder Abgeordnete keine Antwort kommt oder sporadisch doch.
In meiner verflixten Gedankenwelt hat sich da ein Bild zusammengebraut, was sich immer mehr bewahrheitet.

Kann es sein, dass nur juristisch sauber formulierte Anfragen beantwortet werden und der Rest je nachdem, ob sie dem System passen, im Papierkorb landen?
Und wo fangen wir an?

Das ist die zentrale Frage in diesem komplexen System, auch, um nicht als Zeitdieb zu gelten.
Nun, der Anfang liegt in der Sprache. Sonst versteht uns ein Jurist nicht oder kann uns wahlweise verstehen oder nicht.

Der Schlüssel liegt Mmn. im juristischen Wörterbuch.

Dringend downloaden und abspeichern.

Nachschauen, ob die von uns verwendeten Vokabeln darin vorkommen.


Beispiel:

Eine der letzten Fragen, welche an Dich gestellt wurde:

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=642327

„eingebürgerter Migrant“


Ich denke, das ist so eine Nebelkerze.
Denn weder „eingebürgert“ noch „Migrant“ findet sich in diesem durch Spitzenjuristen anerkannten Wörterbuch.

Ich habe gelegentlich schon öfters an diesen Mißstand hingewiesen, aber offensichtlich viel zu wenig erläutert.

Ein Fehler, welchen ich hiermit korrigieren möchte.

Z.B. habe ich hier

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=640677

einfach in den Raum geworfen: „Das ist wichtig!“

Nun, im Grunde ging es in diesem Beitrag um die Begriffe „Holpflicht“, „Bringpflicht“, „Holschuld“ und „Bringschuld“.

"Holpflicht" oder "Bringpflicht" wirst Du ergebnislos im juristischen Wörterbuch suchen.

Holschuld oder Bringschuld dagegen genau definiert.

Kannst ja mir zu Liebe ein Auge darauf werfen und mir gelegentlich mitteilen, ob sich meine Erfahrungen mit Deinen decken.


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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