Kosten Steuerberater bei monatlicher Buchführung?
Hallo,
mein Steuerberater bezieht die Gebühr immer auf einen Gegenstandswert, was wohl üblich ist. Dieser bestimmt sich anhand der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Der größere der beiden Beträge wird als Gegenstandswert genommen. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben steigen logischerweise im Laufe des Jahres jedoch beständig an.
Mitunter behält mein Steuerberater auch im Folgejahr den alten Gegenstandswert bei, obwohl die Betriebseinnahmen und -ausgaben ja ab Januar wieder von vorne beginnen.
Da hätte ich nun 2 Fragen, da ich im Netz dazu nicht wirklich fündig werde:
1. Muss der Gegenstandswert nicht zu jedem Jahresbeginn wieder neu starten?
2. Ergibt sich der Gegenstandswert (bei monatlicher Buchführung) aus den jeweils monatlichen -oder- aus der Summe aller innerhalb eines Jahres aufgelaufenen Betriebseinnahmen (bzw. Ausgaben)?
Vielen Dank!
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Gruß!™
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