Kritisiert wurden nur die kurzen Fristen im Parlament, nicht aber der Inhalt des GEG...

Ciliegia, Freitag, 07.07.2023, 10:31 (vor 970 Tagen) @ Durran1986 Views

Hallo zusammen,

kritisiert vom BVerfG wurden nur die (zu) kurzen Fristen im Parlament.

Interessant ist, dass diese kurzen Fristen von Altmeier "eingeführt" wurden, um die Opposition durch kurze gesetzliche Fristen "außen vor" zu halten.

Dass jetzt ausgerechnet ein CDU-ler mit diesen kurzen Fristen ein Problem hat, hat aus meiner Sicht schon ein "Geschmäckle".

Merke: Wenn zwei das Selbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.

Inhaltlich wird sich am GEG nicht viel ändern: Das wird jetzt statt vor den Parlamentsferien eben nach den Parlamentsferien beschlossen.

Zitat bdew: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar kein Beinbruch mit Blick auf ein Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1.1.2024. Allerdings zeigt sich hier ganz klar: Immer kürzere Beratungs- und Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsverfahren sind der falsche Weg."

Quelle: https://www.solarserver.de/2023/07/06/ koalition-heizungsgesetz-anfang-september-im-bundestag/

Hintergrundinfo (leider hinter Bezahlschranke): https://www.solarserver.de/2023/07/06/ bundesverfassungsgericht-veto-gegen-schnellen-beschluss-vom-heizungsgesetz/

Viele Grüße, Ciliegia.


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