Das gilt für die EU aber nicht für die Schweiz !

Soham, Donnerstag, 22.06.2023, 18:23 (vor 989 Tagen) @ Otto Lidenbrock2445 Views
bearbeitet von Soham, Donnerstag, 22.06.2023, 18:27

In der Schweiz gelten als Barmittel nur Münzen die im Umlauf sind. Insofern gelten Anlagemünzen aus Gold in der Schweiz nicht als Barmittel und sind als Handelsware bei Ein- und Ausfuhr grundsätzlich elektronisch anzumelden!

Siehe hier:

Was sind Barmittel in der Schweiz ?

Aber du hast natürlich recht - meine Beschreibung oben ist nicht richtig. Ich hätte schreiben müssen: " Beim Grenzübergang in die Schweiz gelten Edelmetalle (auch Anlagemünzen) nicht als Bargeld !

Sorry dafür [[zwinker]]


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