Das gilt für die EU aber nicht für die Schweiz !
In der Schweiz gelten als Barmittel nur Münzen die im Umlauf sind. Insofern gelten Anlagemünzen aus Gold in der Schweiz nicht als Barmittel und sind als Handelsware bei Ein- und Ausfuhr grundsätzlich elektronisch anzumelden!
Siehe hier:
Was sind Barmittel in der Schweiz ?
Aber du hast natürlich recht - meine Beschreibung oben ist nicht richtig. Ich hätte schreiben müssen: " Beim Grenzübergang in die Schweiz gelten Edelmetalle (auch Anlagemünzen) nicht als Bargeld !
Sorry dafür ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)