Frage zu Tafelgeschäften
Wie verhält es sich eigentlich mit den Tafelgeschäften? In der Schweiz kann man bis zu einer Kaufsumme von 14.999 CHF den Goldkauf ohne Angabe von Personalien abwickeln. Man geht zu einem Händler, legt seine Euronen bar auf den Tresen (Tafel) und bekommt eine entsprechende Anzahl von Münzen ausgehändigt, ordentlich mit Rechnung, allerdings ohne Rechnungsempfänger.
Laut Gesetz dürfen solche Tafelgeschäfte nicht regelmäßig stattfinden, sondern dürfen nur sporadisch erfolgen. Allerdings konnte ich nirgends eine genauere Definition finden, was noch zulässig ist und was nicht mehr?
Beispiel: Nehmen wir an, ich wollte 50.000 Euronen in CH für den Kauf von Goldmünzen ausgeben. Jetzt könnte ich mir noch drei Freunde mitnehmen und wir vier könnten dann jeder für 12.500 Euronen bei einem Händler völlig legal entsprechende Tafelgeschäfte tätigen. So weit, so gut.
Wer oder was sollte mich aber daran hindern, mit diesen 50.000 Euronen allein zu vier verschiedenen Händlern zu gehen? Die wissen ja nichts voneinander, also kann keiner von ihnen wissen, dass ich mein Limit von 14.999 CHF bereits bei einem anderen Händler "aufgebraucht" habe, die Geschäfte sind ja anonym.