Vielen Dank für die Info!
Ja, wenn man Gold aus Deutschland bzw. der EU ausführt, muss man dies beim deutschen Zoll angeben, wenn der Wert 10.000 EUR übersteigt. Dies geschieht direkt am Grenzübergang. Will man dann z.B. in die Schweiz, muss man die Einfuhr beim schweizer Zöllner ebenfalls anmelden. Kosten entstehen hierbei nicht, wenn es sich um Anlagegold handelt, also die handelsüblichen Münzen (Krügerrand, Maple Leaf, Philharmoniker etc.) oder entsprechende Barren. Nur bei historischen Münzen ist Vorsicht geboten, denn diese könnten steuerpflichtig sein. Es lohnt ein Blick in die entsprechenden Zollvorschriften.