Fehlkalkulation
Man kann jetzt zwar noch schnell eine neue Gasheizung einbauen, in der Hoffnung, diese bis zum Lebensende nutzen zu können. Das kann sich aber schnell als Fehlkalkulation herausstellen, wenn denn das Häuschen oder die Wohnung irgendwann doch verkauft oder vererbt werden soll. Dann gelten für den Nachfolger die neuen Regeln, muss innerhalb von zwei Jahren auf 65% Erneuerbare umgerüstet werden.
Das heißt, die Immobilie hat einen hohen Wertverlust. Möglicherweise bleibt nur der Grundstückswert abzüglich Abrisskosten.
Der geschonte 80-jährige, der für seine Zukunft im Altersheim einmal seine Immobilie veräußern will, bekommt fast nichts mehr dafür. Jüngere mit neuer Gasheizung trifft das Schicksal ebenfalls, nur, dass sie zusätzlich in eine neue Heizung investiert haben.
Letztlich bleibt nur die AfD