Das Problem ist, daß die geschlupften fast ausnahmslos auch COV19 bekommen haben.
Insofern ist es tatsächlich nicht mehr möglich, Post-Vac von Post-Cov zu unterscheiden. Nur in den wenigen Fällen, wo die Probleme in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Schlupfung aufgetreten sind, ist das mit ausreichender Sicherheit noch als Impfschaden deklarierbar.
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Beste Grüße
GRIBA