wenn das so einfach wäre mit dem (nichteingetragen) Verein,

aliter, Montag, 03.10.2022, 08:19 (vor 572 Tagen) @ Mephistopheles1662 Views
bearbeitet von aliter, Montag, 03.10.2022, 08:22

dann wäre dieser sicher schon längst als Vehikel für Schwarzgeld, Geldtransfer und Geldaufbewahrung genutzt worden. Meiner Erfahrung nach gibt es kaum eine fester zurechtgezurrte Massnahme wie die Überwachung des Geldes des Bürgers.
Als nicht natürliche und nicht juristische Person wird ein solcher Verein wohl kaum ein Konto eröffnen können und Zahlungen an diesen Verein sind private Zahlungen an den privaten Empfänger, ob der sich als Vereinsvorsitzender oder Gauleiter oder Oberkardinal bezeichnet ist egal.
Wenn das mit dem Verein funktionierte, wäre das ja ein simples Äquivalent zur Stiftung und als Erbschaftssteuerumgehung etc ideal. Mich würde interessieren, ob es da Beispiele gibt oder nur eine Vermutung in der Sache Füllmich. Ich habe das Gefühl, das eher einzuordnen in die Kategorie merkwürdige Selbstbereicherung im Umfeld naiver Fundamentalopposition. Da gab es doch im Bereich Pegida o.ä. schöne Beispiel.


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