das ist auch eine juristische Frage

Manuel H., Samstag, 24.09.2022, 21:02 (vor 580 Tagen) @ Olivia3129 Views
bearbeitet von Manuel H., Samstag, 24.09.2022, 21:06

Nach welchen Kriterien Darlehen vergeben werden, entscheiden die Vertragspartner. Ein Eintrag im Grundbuch wurde sicherlich bei Darlehensvergabe nicht schriftlich fixiert, denn die Entscheidung, die 700.000 in den "Wertspeicher" Immobilie zu investieren, traf Füllmich erst, nachdem er das Geld erhalten hatte.

V.Fischer erhielt 100.000, Füllmich 700.000.

Gewollt war, wegen der vielen politisch motivierten Kontokündigungen und wegen der illegalen Kontopfändungen durch den Staat, dieses Geld einer befürchteten Sperrung oder gar Beschlagnahme (aus politischen Gründen) der Obrigkeit zu entziehen.

Gewollt war, dass dieses Geld liquide gehalten wird, ich vermute, dass im Darlehensvertrag dieses "Wollen" nicht schriftlich konditioniert wurde, sondern den Empfängern vorbehalten.

V. Fischer dachte sich aus, dass sie es erst einmal privat verbraucht, um es dann aus möglichen Buchverkaufs-Erträgen zurückzuführen, für Fischer eine legitime Haltung des Geldes als "liquide".

Füllmich dachte sich einen genialen "Wertspeicher" aus, er investierte es in eine, seine Immobilie, von der er glaubte, dass er sie "bald" zu einem Mehrfachen verkaufen würde, obwohl zumindest ihm klar war, dass Immobilien im Preis ins Bodenlose fallen werden, aber erst nach dem Verkauf. :-) Es würde also analog zu den Buchverkäufen nach einem Verkauf irgendwie liquide sein.

Wo ist da jetzt das Strafrechtliche? Wurde irgendwo ein Vertrag gebrochen? Möglicherweise, wenn der Gläubiger (der Verein?) nun die beiden Darlehen fällig stellen würde (Frist steht entweder im Darlehensvertrag oder im BGB) und sie dann nicht zahlen, dann brechen beide den Vertrag, was aber immer noch nix Strafrechtliches ist.


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