nicht so schnell urteilen

Manuel H., Samstag, 24.09.2022, 20:38 (vor 578 Tagen) @ Olivia3182 Views

Es soll ja Darlehenverträge sowohl an die Frau als auch an Füllmich gegeben haben.

Ob in den Darlehensverträgen gestanden hat, das Darlehen habe zweckgebunden auf einem Tagesgeldkonto mündelsicher zur Verfügung zu stehen, darf bezweifelt werden.

Wenn Füllmich es also im Bordell, für seine Hypothek oder sonstwas "investiert", dann durfte er das.

Im nächsten Schritt ist halt zu prüfen, welche Kündigungsfristen und Rückzahlungsverpflichtungen im Darlehensvertrag stehen. Die Darlehensverträge scheinen ja nicht mal gekündigt zu sein.

Wo da jetzt strafrechtliche Relevanzen zu konstruieren sind, verstehe ich jetzt erst mal nicht. :-)


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