Ministerin ist keine Abgeordnete - andere Rechtslage und Klärungsbedarf

Dieter, Dienstag, 06.09.2022, 13:21 (vor 833 Tagen) @ Greenhoop2716 Views

insofern ist sie nicht ihrem Gewissen verpflichtet sondern der Bevölkerung und dem Wohl der BRD.

Benennt sie ihr Handeln anders, nämlich daß ihr die Ukrainer wichtiger sind als ihre Wähler (die eindeutig Bürger der BRD sind, aber nicht die Mehrheit),
dann kann man daraus schlußfolgern,
daß sie zum einen meint, der Wille ihrer Wähler, also die Wähler der Grünen, würden gegen die Interessen der BRD-Bevölkerung wählen ! ! !
oder
sie meinte es so, wie es die meisten verstanden haben, dann wäre es aber eindeutig ein Straftatbestand und müßte bei einem funktionierendem Rechtsstaat zur sofortigen Inhaftierung (aufgrund von Fluchtgefahr) führen.

Eine Stellungnahme von Frau Bärbock wäre hilfreich, ob sie der Ansicht ist, daß die Wähler der Grünen besser vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollten, oder Sie.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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