Der Demokrat Sigmar Gabriel ...

Greenhoop, Dienstag, 06.09.2022, 12:50 (vor 911 Tagen) @ Falkenauge3311 Views

SIE sind zwar im Rahmen ihres „imperativen Mandats“ an Aufträge und Weisungen von Partei oder Fraktion gebunden – aber auch an den Wählerwillen. Gemäß Artikel 38, Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind SIE in Ausübung Ihres „freien Mandats“ jedoch nur ihrem Gewissen unterworfen. Das „freie Mandat“ soll Sie vor unzulässiger Einflussnahme von Wählern, Wählergruppen, Parteien bzw. Fraktionen oder anderen politischen und wirtschaftlichen Gruppen schützen und garantiert ihre Unabhängigkeit. Verfassungsrechtlicher Konsens besteht darüber, sich in Konfliktfällen für den Vorrang des „freien Mandats“ zu entscheiden.

... hat die verblüfften Wählern doch nachdrücklich daran erinnert, dass die Außenministerin nach GG 38 Abs.1 Satz 2 lediglich "ihrem Gewissen unterworfen" sei, das sollte doch spätestens jetzt, jeder verstanden haben.

Der gewählte Ansatz sich zu Empören ist vollkommen falsch, kommt lieber ins Handeln und werft Sand ins Getriebe, mit euren Mitteln, vollkommen unabhängig von anderen. Jede Minute der Auseinandersetzung ist Verschwendung wichtiger Lebenszeit/Energie, den eigenen Weg vorantreiben, im Sinne des Ganzen, ist viel effektiver.

GH


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