Weitere Argumentationshilfe für Dr. Thoma

Martin, Freitag, 02.09.2022, 08:53 (vor 1266 Tagen) @ Falkenauge3134 Views
bearbeitet von Martin, Freitag, 02.09.2022, 09:08

FFP2-Masken sind keine Medizinprodukte, was sie eigentlich sein müssten, wenn ihre Zweckbestimmung die Verhinderung von COVID-19-Infektionen ist. Dann müssten auch alle von Dr. Thoma angeführten Punkte bei der Zulassung in die umfassende Risikobewertung einfließen. Damit gäbe es kaum eine Zulassung.

FFP2-Masken zählen aktuell als persönliche Schutzausrüstung für den Arbeitsplatz, mit allen Einschränkungen für die Anwendung, wie zeitlich limitiertes Tragen, Ablegen, wenn die Atmung behindert ist, und Nichtausführen von staubiger Arbeit, wenn die Maske nicht dicht ist. Diesbezüglich ist die Anweisung, Masken gegen die Verbreitung von Infektionen zu tragen ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Zu ein paar technischen/regulatorischen Details: Die Masken werden nach der EN 149 geprüft.

1.Die versprochene Filterwirkung von ca. 95% wird mit einigen Menschen mit 'typischer' Gesichtsanatomie geprüft. EN 149: „Für die Prüfung müssen Personen ausgewählt werden, die mit dem Gebrauch solcher oder ähnlicher Ausrüstung vertraut sind. Es muss eine Gruppe von zehn glatt rasierten Personen (ohne Bärte und Koteletten) ausgewählt werden, die das Spektrum der Gesichtscharakteristiken typischer Benutzer (ausschließlich signifikanter Anomalien) abdecken. Es ist zu erwarten, dass ausnahmsweise einigen Personen eine partikelfilternde Halbmaske nicht befriedigend verpasst werden kann. Solche Ausnahmepersonen dürfen nicht zum Prüfen von partikelfilternden Halbmasken herangezogen werden.“

Allein ein hoher Nasenrücken verhindert Dichtigkeit. Dazu kommt natürlich, dass im Alltag der Sitz der Maske selten perfekt ist. Das heißt, die Erwartung eines hohen Schutzes vor Aerosolen ist systematisch unrealistisch. Die typisch asiatische Nase dürfte sich also leichter dichten lassen, als die typisch arabische.

2. Eine Filterung der ausgeatmeten Luft ist nicht Teil der Spezifikation und auch nicht der Prüfung. Während bei einer gut sitzenden Maske das Einatmen die Dichtigkeit unterstützt, wird beim Ausatmen die Maske eher vom Gesicht weggedrückt. Der Fremdschutz durch Maskentragen ist Illusion. Beim Arbeiten in staubiger Umgebung ist er auch nicht gefordert.

3. Wie Dr. Thoma richtig schildert, fällt eine gut sitzende Maske beim Einatmen ein. Dabei legt sich die Maske zum großen Teil an die Wangen an und verringert so die Fläche, die notwendig wäre, um den Atemwiderstand zu verringern. Das gilt für die inzwischen üblich gewordenen, zusammenfaltbaren FFP2-Masken. Das ist anders bei den ballonförmigen, steifen Masken, die bis vor drei Jahren im Arbeitsumfeld üblich waren. Nun behaupten unsere Behörden, dass der Atemwiderstand ja nach EN 149 geprüft sei. Schaut man sich aber das Messverfahren an, dann sieht man, dass dort der Atemwiderstand bei einem konstanten Luftstrom gemessen wird. Das entspricht aber nicht dem normalen Atemzyklus mit höheren transienten Druckverläufen. Das Messverfahren ist also zumindest für die flachen Masken nicht geeignet. Behörden, die sich auf die Prüfungen beziehen, liegen falsch.

Anmerkung: Irgendwie haben sich in Corona-Zeiten die flachen Masken durchgesetzt. Diese Form hat Vorteile für das Mitführen in der Jackentasche, sitzen solche Masken aber dicht, haben sie mit Sicherheit viel zu hohe Atemwiderstände, was die Prüfnorm nicht aufzeigt. Sie gehören aus dem Verkehr gezogen. Ich gehe davon aus, dass man im professionellen Arbeitsbereich solche Masken nicht benutzt, lasse mich aber gerne vom Gegenteil belehren.


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