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D-Marker, Rostock (MV), Donnerstag, 21.07.2022, 08:07 (vor 1309 Tagen) @ mawa994712 Views

Weil es zum Thema passt.

Hatte mir ja eine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung geholt.
Dazu ein aktueller Info-Brief, der mich erreichte:

Die vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung – wie geht es weiter?

Liebe Liberation-Express-Nutzerin,
lieber Liberation-Express-Nutzer,

Du hattest im Laufe des vergangenen halben Jahres über Liberation-Express von Dr. Marianne Müller eine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung erhalten und gute Gründe dafür, sie anzufordern.

Du warst in großer Sorge, weil Du mit Deinen Bedenken hinsichtlich der Verträglichkeit der Covid-Injektionen nicht ernst genommen wurdest. Stattdessen wurde der Druck auf Dich immer weiter erhöht – durch unfreundliche Arbeitgeber sowie Kollegen und nicht zuletzt durch Gesundheitsämter, die jegliches Augenmaß verloren zu haben schienen. Das hat sich bis heute nicht geändert?

Vielleicht gehörst Du zu dem glücklichen Personenkreis, der in Ruhe gelassen wird, wie in diesem Artikel „190.000 ungeimpfte Pfleger und Betreuer – aber nur 70 Betretungsverbote“ der Welt vom 17.07.2022 erwähnt. Oder Dein Arbeitgeber wäre dankbar für eine Unterstützung, dieses Verbot nicht durchsetzen zu müssen.

Mittlerweile ist die 6 Monate gültige Bescheinigung abgelaufen oder wird bald abgelaufen sein und Du fragst Dich, wie es nun weitergehen kann und welchen Sinn eine solche Bescheinigung haben kann. Überlegst Du möglicherweise, ob sie überhaupt zulässig ist? Schließlich wurde www.liberation-express kurz vor Ostern durch das Landgericht Stade im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, in Deutschland weiterhin diese Leistung anzubieten. Einige Nutzer bekamen aufgrund der Bescheinigung Probleme mit ihrem Arbeitgeber, der diese nicht anerkennen wollte und aufgrund dessen versuchte zu kündigen.

Diese Fragen möchten wir Dir mit diesem Schreiben gerne beantworten. Fangen wir gleich mit dem zuletzt genannten Punkt an. Am 7. Juli 2022 hat das Landgerichtin Stade das o.g. Urteil wieder aufgehoben. Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger, einem Berliner Impf-Arzt, der sich in seinem Handeln wettbewerblich angegriffen fühlte, war es nie gekommen. Die Seite www.liberation-express ist wieder vollumfänglich auch in Deutschland verfügbar und legal.

Die vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung ist keine endgültige Impfunfähigkeitsbescheinigung und wir haben nie behauptet, dass dies so wäre. In dem Dokument steht ganz deutlich unter welchen Umständen die Bescheinigung entstanden ist. Die Bescheinigung ist auch kein Gesundheitszeugnis im Sinne des §278 im Strafgesetzbuch, weil sie keinerlei Aussagen zu Deinem Gesundheitszustand macht. Aus diesem einfachen Grund kann die Bescheinigung auch nicht unrichtig sein und der Gebrauch der Bescheinigung natürlich in keinem Fall eine Straftat. Die Erstellung eines Gutachtens durch eine Ärztin ist keine Behandlung, so dass eine körperliche und persönliche Untersuchung dafür nicht erforderlich ist.

Vielmehr ist die Bescheinigung eine Dokumentation der Tatsache, dass Du als Nutzer nicht sicher sagen konntest und kannst, ob Du gegen einen der Inhaltsstoffe einer der notzugelassenen „Impfstoffe“ allergisch bist. Eine solche Prüfung muss immer durch ein allergologisches Fachzentrum durchgeführt werden. Bis allerdings eine solche Überprüfung möglich ist, gilt jeder Bürger, der auch nur den Verdacht hat, irgendwie allergisch zu reagieren, automatisch als vorläufig impfunfähig. Diese Selbstverständlichkeit wird allerdings zur Zeit von nur sehr wenigen Ärzten überhaupt dokumentiert. Das führt dazu, dass Du ohne eine entsprechende, schriftliche Begründung nur sehr schwer gegenüber Arbeitgebern und Gesundheitsämtern belegen kannst, dass Du Dich schlichtweg gerade in einem Prüfungsprozess Deiner Impffähigkeit befindest und nicht bloß „impfunwillig“.

Genau in dieser Sache (einrichtungsbezogene Nachweispflicht) hat das Bundesverfassungsgericht am 27. April 2022 geurteilt. Es stellte klar, dass das Gesundheitsamt in jedem einzelnen Fall festzustellen hat, ob überhaupt eine Impffähigkeit vorliegt und ob eine Impfung im Einzelfall überhaupt verfassungsgemäß wäre. Durch Vorlage einer vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung forderst Du lediglich das Gesundheitsamt auf, in Deinem konkreten Fall die Impffähigkeit positiv festzustellen. Dies ist nur über den Amtsarzt möglich und dieser benötigt immer die Unterstützung durch ein allergologisches Fachzentrum. Vor Anfang 2023 sind hier jedoch keine Termine mehr zu erhalten.

Spätestens dann, wenn das Gesundheitsamt Dich konkret auffordert, eine Impfbescheinigung vorzulegen, ist es an der Zeit, Deine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung dem Gesundheitsamt zu übersenden. Hierzu solltest Du Dir das Zertifikat erneut erstellen für den Preis von EUR 17,49. Du durchläufst denselben Fragenprozess (Aufklärfilm kann übersprungen werden) nur, wenn Du in den vergangenen sechs Monaten keine negative Bestätigung durch einen Facharzt erhalten hast.

Wenn das Amt Dich bislang in Ruhe gelassen hat, dann kannst Du abwarten bis sich die Situation ändert oder aber proaktiv mit der Bescheinigung auf das Amt zugehen. Falls Du bereits Zwangsgeldandrohungen oder Betretungsverbote erhalten hast, dann solltest Du umgehend einen Anwalt einschalten, der sich in der Thematik auskennt. Wir haben hier im Laufe der vergangenen Monate ein Netzwerk von sehr erfahrenen und fähigen Anwälten aufgebaut, um Dir dabei zu helfen.

Um in diesen drei Fällen ein „automatisiertes“ Anwalts-Schreiben zu erzeugen, wurde www.redcap.express entwickelt. Damit ist es möglich, ein umfassendes Anwaltsschreiben individuell und sehr kostengünstig an Deine Situation anzupassen. Ein ärztliches und ein anwaltliches Gutachten inklusive individuellem Anschreiben für EUR 139,00 ist ohne den Einsatz von Digitalisierung nicht möglich.

Du kannst Liberation-Express (www.liberation-express) einzeln nutzen oder in Kombination mit einer anwaltlichen Unterstützung (www.redcap.express). In beiden Fällen ist die Lösung vollständig legal und basiert auf den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, wie zuletzt am 27. April 2022 geurteilt.

Für Soldaten ist die Lösung redcap.express übrigens auch in Kürze nutzbar, denn auch hier hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass immer im Einzelfall die Impffähigkeit geprüft werden musst.

Herzliche Grüße,

das Team von Liberation-Express


LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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