§ 129 Strafgesetzbuch ................

Rotti, Pampa, Montag, 11.07.2022, 07:57 (vor 1448 Tagen) @ XERXES2409 Views

Servus XERXES

https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html
Absatz (1), (2) und (3) sind interessant
Demnach ist der Bundestag ein Kartell der Kriminellen Vereinigungen, genannt politische Parteien, die nur straffrei gestellt sind.
Aber ich bin kein Jurist und lese das wahrscheinlich einfach falsch. <img src=" /> [[zigarre]]

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.


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