fragt sich, welche Sanktionen gibt es bei Nichterfüllung seitens des Arbeitgebers.
Zu meiner Zeit als Arbeitgeber, die vor ca. 9 Jahren endete, hatte ich z.B. entgegen aller gesetzlicher Regelungen ausschließlich mündliche Arbeitsverträge mit meinen Mitarbeitern geschlossen (und alle Parteien hatten sich auch immer dran gehalten).
Genauso wie ich mit meinen Kunden immer nur mündl. Verträge geschlossen hatte, auch wenn es um 6stellige Beträge ging.
Gruß Dieter
--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.