Man "arbeitet" längst mit juridischen Spitzfindigkeiten... und die Russenhaß-Orgie besorgte den Rest

Reffke, Narragonien, Mittwoch, 27.04.2022, 11:16 (vor 1528 Tagen) @ DT2571 Views

Hallo DT und allerseits,

Die meldung kan neulich beiläufig im quasi regierungsamtlichen (Lücken-)Deutschlandfunk
Bittesehr: Beispiel 2017 [[kotz]]
Reduziert man den Begriff der „Streitkräfte“ in Art. 5 Zwei-plus-Vier-Vertrag interpretatorisch
auf „bewaffnete Truppenkontingente von sicherheitspolitisch relevanter Dimension“, so wird
man ein Logistik-Hauptquartier im Ergebnis kaum dazu zählen können:
Ein Logistik-Hauptquartier (engl. „logistics command“) besteht nämlich nicht aus bewaffneten
militärischen Verbänden, sondern ausschließlich aus militärischem und zivilem Stabspersonal,
das sich aus zahlreichen NATO-Mitgliedstaaten rekrutiert. Das militärische Stabspersonal, vorrangig uniformierte Experten aus der sog. „Logistiktruppe“, plant und überwacht die Verlegung
und Rückverlegung von Personal und Material sowie die Folgeversorgung und Lieferungen in das
und aus dem Einsatzgebiet. Dabei wird es von zivilen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen – d.h.
Ingenieuren, KFZ-Meistern, Technikern, IT-Spezialisten, Verwaltungsfachleuten, Fachkräften für
Lagerlogistik, etc. – unterstützt. Das bewaffnete Personal eines Logistikkommandos reduziert sich
allein auf den Wach- und Sicherungsdienst. Für die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der NATOTruppen ist ein Logistikkommando zweifelsohne relevant. Doch erscheint der geographische
Standort eines solchen Kommandos aus sicherheitspolitischer Sicht eher unerheblich.
Die Unterscheidung zwischen der Errichtung einer Kommandozentrale und der Stationierung
von Truppenverbänden spiegelt sich im NATO-Stationierungsrecht wieder: 6 Dieses differenziert
nämlich rechtlich zwischen dem NATO-Truppenstatut (welches die Rechtsstellung der ausländischen Truppenteile im Aufenthaltsstaat regelt) und den auf Grund des NATO-Vertrages errichteten internationalen militärischen Hauptquartieren.
7
Macht man die stationierungsrechtliche Unterscheidung zwischen Hauptquartier und Truppe
für die Interpretation des Zwei-plus-Vier-Vertrages fruchtbar, so stützt sie die bereits erwähnte
interpretatorische Engführung des Streitkräftebegriffs in diesem Vertrag.
Im Ergebnis verstößt damit die Errichtung eine Logistik-Kommandozentrale der NATO auf dem
Gebiet der ehemaligen DDR nicht gegen Art. 5 Abs. 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrags.

https://www.bundestag.de/resource/blob/543070/65919f2e9d7da3236eb7b2e940336b02/WD-2-107...

Aktuell dazu:
https://widerstaendig.de/fuer-startseite/keine-osterweiterung-der-nato/

Die beispiellose Bewaffnungsorgie "legalisiert" plötzlich eben ALLES! [[wut]]
LG Reffke

--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"


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