Als Laienjurist würde ich sagen da wird Artikel 2 im 2+4 Vertrag nicht gebrochen

mawa99, Mittwoch, 27.04.2022, 09:20 (vor 1386 Tagen) @ Durran2616 Views

Denn dieser verbietet den EINSATZ aber nicht den Verkauf oder die unentgeltliche Weitergabe. Deshalb muss dazu auch nichts abgestimmt werden im BT oder eine UN Resolution existieren.

Meine Meinung.


Dumm finde ich das trotzdem und wird uns mehr schaden als nutzen und eigentlich sollen die Experten im BT ja Schaden abwenden von Deutschland.


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