Vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden ...

Greenhoop, Samstag, 09.04.2022, 09:50 (vor 910 Tagen) @ solstitium4188 Views

... aber gilt nicht das Subsidiaritätsprinzip und somit eine Entscheidung auf EU Ebene in diesem Fall nicht zulässig wäre. Das BRD Parlament hatte ausreichende Möglichkeiten die Impflicht umzusetzen, hätte die Anträge auch nicht eingebracht, wäre man vom Gelingen nicht überzeugt gewesen.

Ziele

Die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union unterliegt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. In den Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, soll das Subsidiaritätsprinzip die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten schützen und das Tätigwerden der Union legitimieren, wenn die Ziele einer Maßnahme „wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen“ von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern besser auf der Ebene der Union zu verwirklichen sind. Durch die Einführung des Subsidiaritätsprinzips in die europäischen Verträge soll die Ausübung der Befugnisse gemäß dem in Artikel 10 Absatz 3 EUV verankerten Grundsatz der Nähe so bürgernah wie möglich erfolgen.

Warten wir es ab, letztendlich sah die "EU Roadmap for Vaccination" die vollständige Impfung sämtlicher EU Bürger für Ende 2022 vor, dauert also nicht mehr lange.


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