Die Grundversorger

Manuel H., Mittwoch, 30.03.2022, 14:49 (vor 1359 Tagen) @ Joe683962 Views

Es gibt immer nur einen Grundversorger, der zuständig ist. Dieser muß den Stromkunden annehmen, ob er will oder nicht. Der offiziell zum Grundversorger erklärte Stromversorger ist meist der ehemal kommunale Monopolist, aber da gibt es auch Ausnahmen. Die Gasag in Berlin ist für Strom kein Grundversorger, obwohl einst der kommunale Monopolist.

Welche Tarifierung ein notleidender Stromkunde erhält, wird unterschiedlich gehandhabt. Die Stromkonzerne argumentieren, dass die neuen Zwangskunden ihre gesamte Kalkulation durcheinanderbringen. Die von diesen nachgefragten Strommengen müßten sie ungeplant an Spotmärkten zu Höchstpreisen zusätzlich einkaufen. Nun möchten sie nicht mit den treuen Kunden, die ihnen immer die Stange gehalten haben, mischkalkulieren, sondern die extrem hohen Beschaffungskosten an die Neu-kunden weitergeben.

Es gibt auch Grundversorger, die zur Zeit keine "freien" Kunden mehr annehmen. Grund: Organisatorisch seien sie mit den notleidenden Zwangskunden dermaßen ausgelastet, dass ihnen die organisatorischen Ressourcen fehlen, um andere Neuzugänge abzuwickeln.


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