Der Bundeswahlleiter:

XERXES, Montag, 28.03.2022, 15:05 (vor 1415 Tagen) @ Albrecht1723 Views

"In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten."

Das Ausweisdokument kommt dann zum tragen, wenn Zweifel an der Person, die die Wahlbenachrichtigung vorlegt aufkommen. Z.B. Alter oder Name und äussere Erscheinung.
So gibt es z.B. Künstler, die der Meinung sind, sie könnten für Oma und/oder Opa wählen gehen...[[zwinker]]

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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