Die monatliche Überweisung ist doch gesichert
Man muss sich nur formaljuristisch richtig verhalten.
Seit dem 15.3. muss man ja gar nicht im Pflegeberuf geimpft sein, man muß nur, verfassungsrechtlich höchst bedenklich, dem Arbeitgeber den Impfstatus mitteilen und der muß diesen ans Gesundheitsamt weiterleiten. Mehr wird doch gar nicht verlangt. Ob und wie das Gesundheitsamt dann reagiert, ob es Rückfragen stellt oder nicht, bleibt doch abzuwarten.
Ob es Rückfragen stellt oder Entscheidungen trifft, wissen wir noch nicht. In jedem Fall dauert das.
Bei Rückfragen gibt es Fristen, bei Entscheidungen den Rechtsweg.
Nur dann, wenn alles schiefgeht, nur dann fällt man im Zweifel in Hartz4, was bedeutet, die monatlichen Überweisungen laufen weiter während der Rechtsweg dauert.