Bei Vermögenslosen gelten Zwangsgelder als uneinbringlich

Manuel H., Donnerstag, 03.03.2022, 22:51 (vor 1051 Tagen) @ Otto Lidenbrock4567 Views

Mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist man raus aus der Nummer.
Bei Hartz4 Empfängern ist die Vermögenslage ja schon bestens geprüft, sonst kriegten die ja kein Geld. Auch die sind raus aus der Nummer.
Die illegal hier Eingewanderten und die Migranten mit Vermögen im Ausland sind raus aus der Nummer, da Auslandsvermögen nur bei Bio-Deutschen überprüft werden, sie in Deutschland aber allermeist als vermögenslos gelten
Also die kriminellen Clans brauchen, da alle Hartz4 Empfänger, auch kein Zwangsgeld zahlen.


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