Noch dicker: Art. 42 des EU Vertrages

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 01.03.2022, 12:38 (vor 1437 Tagen) @ FOX-NEWS2781 Views

Art. 42 Abs. 7 EUV
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.

Bündnisfall NUR durch Nato damit obsolet.
Die Ukraine soll ja jetzt im Eilverfahren in die EU aufgenommen werden, damit wäre die Ukraine als EU Mitglied somit adhoc ein EU Verteidigungsfall.

Irgendwie riecht das für mich nach Hey, wir basteln uns den WK III...
[[wut]]

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Gruß
Der_Chris

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