Natürlich nicht notwendig
Im Moment zeigt die BRD Wohlverhalten in Anbetracht der internationalen Gesetzeslage. Wenn dann beispielsweise bei der Pleite der isländischen Banken einzig und allein die BRD darauf verzichtet, die Einlagen ihrer Bürger zu schützen, eben weil Vermögenswerte der Deutschen dank der Feindstaatenklausel vogelfrei sind, dann braucht man die Feindstaatenklausel auch nicht ändern. Die anderen Länder froren wenigstens isländische Vermögenswerte ein. Aber das können wir ja nicht.