RA Hannig zur Verfassungsbeschwerde

Manuel H., Sonntag, 13.02.2022, 08:59 (vor 811 Tagen) @ ottoasta2314 Views

Im Video sagt er:

A) Es wurde nur über Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr 2021 entschieden.
B) Dort wurde nur über die Eilbedürftigkeit entschieden.
C)Die Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr 2022 sind noch nicht entschieden.
D) Die Ablehnung der Eilbedürftigkeit bedeutet lediglich, dass es keine Eilbedürftigkeit gäbe, über den Inhalt der Verfassungsbeschwerde werde erst in der Hauptsache entschieden.
E) Das Verfassungsgericht hat erstmals und in der Urteilsbegründung eingeräumt, dass die "Impfung" Nebenwirkungen habe.
F) Das Verfassungsgericht hat sogar eingeräumt, dass die Impfung auch tödliche Nebenwirkungen habe.

In der Hauptsache muß also das Verfassungsgericht nicht abwägen, ob ein angeblich harmloser "Pieks" einer angeblich vollständigen Immunisierung gegenüberstehe, sondern muß abwägen, ob das Inkaufnehmen des Tötens von Menschen die Zwangsimpfung noch rechtfertigen kann.

Das bedeutet zumindest, dass es mehrere Mittagessen der unabhängigen Richter mit Merkel, also jetzt Scholz geben muß, um instruktionssichere Urteile fällen zu können.

https://t.me/hannigrecht/116


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