Ohne deutsche Staatsbuergerschaft geht es nicht

CalBaer, Dienstag, 08.02.2022, 20:21 (vor 1459 Tagen) @ DT2134 Views

Jegliche Beamte sind Staatsbedienstete. Ist international ueblich und die "aus dem Voelkerrecht" wird es auch wissen.

Ich bezweifle aber, dass sie die Vorausssetzungen erfuellt, u.a.:

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
...
grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
...
mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
...

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuer...

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