Antwort des Gesundheitsamtes

aliter, Sonntag, 06.02.2022, 07:47 (vor 811 Tagen) @ aliter896 Views
bearbeitet von aliter, Sonntag, 06.02.2022, 07:55

findet sich hier:
https://www.dz-g.ru/Amtsaerztliche-Bescheinigung-fuer-eine-Maskenbefreiung-mit-einer-fu...
Das Gesundheitsamt antwortet dem Wortlaut des IfSG Gesetzes nach völlig korrekt. Der Poster hat den Wortlaut des Gesetzes nicht verstanden: Bei sex.übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose bietet das Amt Beratungen an, sonst kann (!!) es das. Den Verweis auf das allgemeine Gesundheitssystem wegen allfälliger Atteste hat sich die Amtsärztin geschenkt, auch völlig korrekt.
Dass dieser fruchtlose email Schriftverkehr von irgendjemandem als Attest angesehen wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Ein Attest ist eine i.d.R schriftliche Bescheinigung über einen Sachverhalt ggf. mit Prognose und Bewertung (dann ist es sogar ein Gutachten), für das der Unterzeichner voll haftungsrechtlich gerade steht.
Gegen Impfzwang für Impffreiheit!


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