interessanter Ansatz

aliter, Donnerstag, 20.01.2022, 22:41 (vor 820 Tagen) @ Mirko2079 Views
bearbeitet von aliter, Donnerstag, 20.01.2022, 22:44

aber problematisch, wenn er nicht besser vorbereitet ist. Meiner Erfahrung nach wird das Gesundheitsamt sich sofort als nicht zuständig erklären, wenn im Antrag nicht hieb und stichfest eine juristische bzw. gesetzliche Grundlage aus dem Bundes- bzw Landesgesetz für die Pflicht solch ein Attest auszustellen beigefügt ist. Dem Sachbearbeiter des Amtes ist es herzlich egal ob der Hausarzt ein Attest ausstellt oder nicht. Vielleicht wird er noch darauf hinweisen, dass die Ausstellung von Attesten und ähnlichen Bescheinigungen eine sogenannte Nebenpflicht des Behandlungsvertrages des Hausarztes ist, allerdings in der Regel keine Kassenleistung, und der HA sich rechtswidrig verhält wenn er das verweigert.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung