Impfpflicht für das Gesundheitspersonal ab dem 15.03.2022 in DE austricksen und dem Pflegepersonal etwas Zeit verschaffen..

Mirko, Česko, Donnerstag, 20.01.2022, 20:57 (vor 799 Tagen)3890 Views
bearbeitet von Mirko, Donnerstag, 20.01.2022, 21:06

Demnach sollte ein JEDER, der sich nicht gegen das "C" impfen lassen will, ein Antrag bei dem für sich zuständigen Gesundheitsamt stellen. §Antrag auf Befreiung der Impfpflicht§ der Amtsarzt*Inn muss einen persönlich sehen/untersuchen, Ablehnung der Befreiung nach "Aktenlage" ist nicht.
Wichtig, in dem Antrag gleich die Formulierung mit reinschreiben, dass der Hausarzt*Inn keine Befreiung ausstellt und einem an das Gesundheitsamt verwiesen hat.

Ich bin der Meinung, die Antragsflut wird das Gesundheitsamt sehr überlasten.[[zigarre]]

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Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.


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