Schachgedanken
Hallo nereus,
Knallt das Impf-Kartenhaus zusammen, leidet nur BioNTech mit 25.000 Euro Stammkapital.
Das kann auch ganz anders kommen?!
Generell besteht regulativ ein (unbegrenzter - sic!) Durchgriff auf die Privatvermögen der Geschäftsleitung - also Geschäftsführer und ggf. Prokuristen und ggf. sogar Handlungsbevollmächtigen - z.B. bei 'Vorsatz', 'sittenwidrigen Verträgen' und generell 'kriminellem Handeln' - teils reicht hier 'grobe Fahrlässigkeit' oder 'unübliche Vertragsgestaltung' usw.! Es gibt sicher auch Szenarien, bei denen auf die Gesellschafter unbegrenzt durchgegriffen werden kann...
Frage die sich hier aber immer stellt, ist, ab wann 'Kopfhinhalter' gesucht werden - oder ob diese schon vor vielen Jahren prophylaktisch gesucht und positioniert wurden?
Besten Gruß
QuerDenker
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