Grundgesetz 20a dazu

solstitium, Freitag, 31.12.2021, 21:56 (vor 1659 Tagen) @ der_Chris2823 Views

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.


Da wird von Generationen geredet.

Heute verbietet man einer Generation die Facharbeiterprüfung, sofern man nicht am gentechnischen Experiment teilnimmt!

Wann ist eigentlich der Punkt bzgl GG 20
(4) Alle Deutschen haben das Recht, sich jeder Person zu widersetzen, die diese verfassungsmäßige Ordnung aufheben will, wenn kein anderer Rechtsbehelf zur Verfügung steht.

Hatten wir den schon, oder kommt der noch?

--
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=568547
[image]

"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung