Die werden wohl kaum dem ganzen 13. Senat die Wohnungen durchsuchen.
Das kann man vielleicht mit einzelnen unbequemen Amtsrichtern abziehen, aber nicht mit dem OVG.
Gruß,
Naclador
Das kann man vielleicht mit einzelnen unbequemen Amtsrichtern abziehen, aber nicht mit dem OVG.
Gruß,
Naclador