Das ist mir neu, gibt es da Quellen dazu? Und wie hoch war der Satz?

Manuel H., Montag, 06.12.2021, 19:56 (vor 871 Tagen) @ Griba904 Views

Wer aus der Schutzhaft entlassen wurde, war nicht pleite, wieso sollte er?
Wäre ein interessantes Thema, wie ging Vermögenseinzug seinerzeit, wie wurde der begründet, wen betraf er und warum?

Richtig ist, dass für das Arbeiten innerhalb der Schutzhaft für die Häftlinge Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.

Sie wurden, wie die Leiharbeiter heute, an Firmen ausgeliehen, die dann die Sozialversicherungsbeiträge für die Leiharbeiter entrichten mußten. Die erworbenen Ansprüche wurden auch ausgezahlt, wobei ich mal gehört habe, die erreichten nicht die Entlassenen, die mußten an die Rechtsanwaltskanzleien der israelischen Regierung gezahlt werden, die das Geld dann so weiterleiteten wie sie es für richtig empfanden.

Es galten auch die Arbeitsschutzrichtlinien, die bei Bauern beispielsweise für Unmut sorgten.
Sie mußten auf Bauernhöfen Pausenregelungen für den polnischen oder sowjetischen Fremdarbeiter einhalten, aus nicht vorhandenen Reichsmark Sozialversicherungsbeiträge abführen und hatten einen verständlicherweise völlig unmotivierten Fremdarbeiter auf dem Hof zu verköstigen, der vom Wehrdienst befreit war, während ihr einziger Sohn im Schnee vor Stalingrad nix zu essen hatte, zumal der auf dem Hof weder Sozialversicherungsbeiträge gekostet hätte, noch ein Recht auf Pausen hätte geltend machen können, dafür aber eingearbeitet und familiär motiviert war.
Um diese "Ungerechtigkeiten" abzumildern, wurde ein Gesetz erlassen, das es verbat, dass Zwangsarbeiter besser als Deutsche bezahlt werden. Heute gilt das als Beleg, dass Zwangsarbeiter per Gesetz schlechter bezahlt werden mußten.


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