Woher weiß der Arbeitgeber, dass der Bewerber wegen Ladendiebstahls und Unterschlagung bereits verurteilt wurde?

Mephistopheles, Mittwoch, 10.11.2021, 08:43 (vor 1541 Tagen) @ CalBaer2772 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 10.11.2021, 08:51

Dieses Gesetz macht aus einem "felony" ein "misdemeanor", was das Strafmass senkt und die Tat mit geringerer Prioritaet verfolgt wird. Trotzdem kann es bis zu 6 Monate Gefaengnis zur Folge haben. Gefeuert wird ein Angestellter davon unabhaengig sowieso. Straflos bleibt es also nicht und falls man noch verurteilt wird, gibt es einen Eintrag ins Strafregister. Es duerfte also schwer werden, einen neuen Job zu finden.

Und ihn dann nicht einzustellen verstößt sicher gegen irgendeinen Diskriminierungstatbestand.
Außerdem kann es ihm sowieso egal sein. Seinen Schaden zahlt alles die Versicherung. Es ist doch ohnehin viel lukrativer, schwer verkäufliche Ware zum Angebotspreis der Versicherung unterzujubeln als mühsam mit vielen Abschlägen und auf Kredit mit unpünktlich eingehenden Raten einen Kunden zu suchen, der einem den Krepel abnimmt. Der Dieb nimmt ihn freiwillig! [[lach]]
Und wird auch selten reklamieren oder die Ware zurücksenden!

Gruß Mephistopheles


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