Wenn das Recht dann bis zur Volljährigkeit von den/dem Sorgeberechtigten ausgeübt wird, zu begrüßen. Dann wäre die Schulinfrastruktur vielleicht nicht so verkommen. (oT) Wayne Schlegel, Mittwoch, 20.10.2021, 16:03 (vor 1554 Tagen) @ hörby1202 Views (oT)