Nein. Es qualmte sogar. :)

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Sonntag, 17.10.2021, 10:31 (vor 916 Tagen) @ CalBaer1887 Views

Hallo CalBaer,

@DT hat eigentlich schon alles erklaert.

Nein, eben nicht.

Das Priority Date ist das frueheste Datum einer Patentanmeldung in einer Familie von
Patenten. US20200279585A1 ist ein Nachkomme der provisorischen Anmeldung US201562240783P
(provisorische Anmeldung in 2015, daher "priority date" 2015). In den Patentanmeldungen
US20170229149A1 (2017) und US20190325914A1 (2019) auf diese provisorische Anmeldung wird
keinerlei Bezug auf "COVID-19" genommen (kann man nachlesen, da veroeffentlicht). Der Bezug > COVID-19 taucht erst in der spaeteren Anmeldung US20200279585A1 (2020) auf.

Und genau das ist die Antwort auf meine Frage. Vielen Dank für die Mühe!
Aus dem Vergleich Deiner Antwort mit dem anderen Foristen kannst Du sehen, wie ungenau und oberflächlich manche Foristen schreiben.

Mich hat nur interessiert, welcher Text 2015 veröffentlicht wurde. Aus dem Datenbankeintrag heraus war das nicht herauszulesen und auf die provisorische Anmeldung US201562240783P von 2015 wird in dem Datenbankeintrag nicht verwiesen.
Und genau deswegen habe ich gefragt.

Das Prioritaetsdatum legt fest, bis wann ein Patent als "Prior Art" gilt. D.h. Rothschild
kann mit seinen spaeteren Anmeldungen wie die von 2020 anderen Erfindern mit aehnlichen
oder gleichen Erfindungen nach dem Datum der provisorischen Anmeldung zuvorkommen.
Provisorische Anmeldung dienen dazu, sich seine Erfindung erstmal zu sichern, ohne die
aufwendigere ordentliche Patentanmeldung machen zu muessen (weil dazu Zeit und Ressourcen
fehlen).

Dass das Prioritätsdatum dazu dient, hatte ich mir schon gedacht. Dass es allerdings das Instrument der provisorischen Anmeldung gibt, ist für mich neu!

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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