Es steht schwarz auf weiß, dass Berliner Wahlhelfer gegen die Wahlordnung zu verstoßen haben (Link zu Tichys Video)
Was kann an einer unrechtmäßigen Wahl noch zweifelhaft sein, wenn der Wahlvorstand seine Wahlhelfer schriftlich (!) zu Verstößen gegen die Wahlordnung nicht nur aufruft, sondern sie sogar dazu anweist?
Eigentlich müßte es nun Strafverfahren hageln, nicht nur gegen den anweisenden Wahlvorstand, sondern auch gegen alle Ausführenden, die nicht remonstriert haben. Denn erst eine Remonstranz wirkt strafbefreiend.
Leider sind die Staatsanwälte bei uns weisungsgebunden, sie werden die Straftaten zur Fälschung der Wahl nicht verfolgen dürfen.
Hier das Video von Roland Tichy