Sollbruchstelle nennt man das DT

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 14.09.2021, 15:53 (vor 948 Tagen) @ DT1804 Views

Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
[...]

Bundeswahlgesetz
§ 31 Öffentlichkeit der Wahlhandlung
Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.

Nirgendwo in Art. 20, 38 oder Bundeswahlgesetz steht was von:

Personen die Gesund sind und eine Erkrankung nicht nachweisen wollen, dürfen an Wahlbeobachtungen nicht teilnehmen.

Hier wird der Grundstein gelegt, die Dose am 27.09. zu öffnen, so wie eine schnöde Cola-Dose.

Ich seh schon die BILD Schlagzeile:

27.09.2021
HAMMER-NEWS: Wahlbeobachtern Zutritt zum Auszählungsraum verwehrt!!

Müssen wir die Wahl wiederholen, wenn die Pandemie vorbei ist?
Mehrere Juristen haben angekündigt, Klage beim BVerfG einzureichen und die Wahl für ungültig zu erklären. Frau Bundeskanzler wird sich heute Abend um 20.15 Uhr in einem Brennpunkt dazu äußern.

Jaja, Kind durch den Fleischwolf gedreht, BILD sprach zuerst mit der Frikadelle

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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