Nichts neues, da endscheidet der Rechtspfleger ..

Mirko, Česko, Sonntag, 22.08.2021, 10:55 (vor 1619 Tagen) @ CalBaer1195 Views
bearbeitet von Mirko, Sonntag, 22.08.2021, 11:11

Ein Richter in seiner Entscheidung gibt es gerne ab, an den Rechtspfleger. Hat der Rechtspfleger ein Problem mit Person X, dann hat Person schon verloren. Geht der Rechtspfleger mit dem Bürgermeister ins Bett, dann wird der Rechtspfleger (...) Politiker---> Landrat---> Bürgermeister ---> In der DDR sagte man, B wie Beziehung oder Ablage B.

Edit: In all den Jahren (miste gerade aus) habe ich noch nie ein Urteil, eine Unterschrift eines Richters*inns gesehen! Immer gezeichnet: Rechtspfleger XXX


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