Ungeimpfte, die bereits Antikörper gegen das C-Virus im Blut haben ..
.. sollten m.M.n. mit den Geimpften gleichgesetzt werden - was sie ja faktisch sind. Sie sind bereits (relativ) immun! .. wie die Geimpften auch.
Sie besitzen offensichtlich ein gegen das C-Virus bereits aktiviertes Immunsystem. Dafür sollte es m.M.n. einen einmaligen Test (etwa alle 12 Monate) und auch einen schriftlichen/digitalen "Immunitätsnachweis" geben.
Möglicherweise ist es möglich, einen solchen Antikörper-Nachweis auf eigene Kosten zu erbringen und die Gleichstellung zu verlangen, auch vor dem Gericht.
Gruß, Beo2