Was redest du für ein Kokolores

NegaPosi, Donnerstag, 08.07.2021, 16:46 (vor 1021 Tagen) @ Mephistopheles2175 Views

https://www.buzer.de/160_StPO.htm

§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

§ 160 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.


Mister Allwissend hat einen Aussetzer. [[freude]]

Gruss NP


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