22 Seiten Gutachten, die es in sich haben -Bäähmmm!

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 08.07.2021, 14:53 (vor 1021 Tagen)5082 Views

Herr Staatsanwalt, bitte nehmen Sie unverzüglich die Ermittlungen auf!!

Zitat Seite 16:

Der Gesetzgeber, der die Überlastung des Gesundheitssystems provoziert

"§21 KHG stellt den eindeutigen Beweis dar, dass der Gesetzgeber zu Beginn der sogenannten 2. Welle zu keinem Zeitpunkt von einer Überlastung des Gesundheitssystems ausging.

Wer in einer Pandemie eine hohe Krankenhausauslastung befürchtet, finanziert nicht den Mangel an Betten, sondern setzt Anreize für eine Erhöhung der Versorgungsmöglichkeiten. Ein solches gesetzgeberisches Ziel hat §21 1a KHG nicht!

Wer ein Anreizsystem schafft, bei welchem die Krankenhäuser nur Ausgleichszahlungen bekommen, wenn mindestens 75% Auslastung auf der Intensivstation überschritten wurde befindet 25% Freihaltung der Intensivbetten als definitiv ausreichend, um die 2. Welle zu bewältigen.

Mit anderen Worten, die Regierung hat niemals auch nur ansatzweise angenommen, das Gesundheitssystem könne durch einen exponentiellen Anstieg von COVID Patienten überfordert werden. Die Regierung hat offenbar niemals mit einem exponentiellen Anstieg gerechnet"

HIER ENTLANG zum Unterausschuss Parlamentarisches Begleitgremium COVID-19-Pandemie Deutscher Bundestag

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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